AGB


1. Allgemeine Bestimmungen

(1) Die Leistungen des Anbieters für den Online-Shop unter https://www.stempel-schilder-online.de/ und den Online Angeboten der Josef Kühl GmbH erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschchäftsbedingungen (AGB) für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Josef Kühl Inh. Dieter Balz GmbH (im Folgenden: Kühl GmbH) und Ihren Vertragspartnern (im Folgenden: Auftraggeber), die gewerbliche Unternehmen, Unternehmer, Personen des öffentlichen Rechts oder Privatpersonen sind. Abweichende Vereinbarungen von der AGB bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Geschäftsleitung von Kühl GmbH. 

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers verpflichten Kühl GmbH -selbst bei Kenntniss- nicht, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Angebot und Vertragsabschluss 

(1) Unsere Angebote im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar Ware zu bestellen. Durch das Absenden der Bestellung auf unserer Website gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Vertragsschluss ab.

(2) Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Wir können Ihre Bestellung durchVersand einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von 5 (fünf) Tagen annehmen.

(3) Die Angebote von Kühl GmbH einschließlich der Lieferzeitangaben sind freibleibend. Preisangebote werden in EUR (€) angegeben und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werkstatt Wiesbaden ausschließlich Verpackung, Fracht, Versicherung und sonstige Versandkosten.

(4) Bei Abschluss mündlicher oder fernmündlicher Aufträge unter Vorbehalt schriftlicher Bestätigung ist der Inhalt der Auftragsbestätigung von Kühl GmbH maßgebend, soweit der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht.

(5) Auftragsbestätigungen erfolgen für sämtliche Aufträge, mit Ausnahme von kleineren Bestellungen, deren Auftragswert EUR 500,-- netto nicht übersteigt und mit Ausnahme von Expressbestellungen, deren Produktions-, und / oder Auslieferungszeit mit bis zu 3 Werktagen angegeben ist.

(6) Änderungen der Auftragsausführung die technisch notwendig sind, bleiben vorbehalten sofern diese dem Auftraggeber zumutbar sind.

(7) Notwendige Auftragsausweitung aufgrund behördlicher Auflagen gelten als vergütungspflichtig.

(8) Die vom Auftraggeber in Auftrag gegebene Leistung ist unabhängig gültig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Die rechtzeitige Beschaffung einer Genehmigung ist Sache des Auftraggebers. Sollte Kühl GmbH als Vertreter des Bestellers etwaige Genehmigungen beschaffen, trägt dafür die Kosten und Gebühren der Auftraggeber. Im Falle einer endgültig fehlenden Genehmigung kann Kühl GmbH laut § 649 BGB die volle Vergütung laut Vereinbarung und Auftrag verlangen.

(9) Kühl GmbH behält sich für erstellte Angebote, Entwürfe, Skizzen, technische Unterlagen und erstellte Dateien uneingeschränktes Urheberrecht vor. Angebote, Entwürfe und sonstige Unterlagen dürfen insbesondere Mitbewerbern nicht oder nur unter schriftlicher Zustimmung von Kühl GmbH zugänglich gemacht werden.

3. Versand, Lieferzeit und Lieferverzug

(1) Soweit nicht anders vereinbart, oder beim Artikel anders angegeben, liefern wir Bestellungen kurzfristig (Stempel 1-2 Werktage · Aufkleber 5 Werktage · Schilder 10 Werktage)  nach Erhalt Ihrer Bestellung aus. 

(2) Werktage sind Wochentage von Montag bis Freitag jedoch keine Feiertage. 

(3) Bei Vorauskassezahlung beginnt die Lieferzeit ab Zahlungseingang auf unserem Konto. 

(4) Die Lieferzeit für andere Produkte entnehmen sie bitte aus der jeweiligen Artikelbeschreibung, wir liefern in der Regel eine Gesamtlieferung. Die Lieferzeit richtet sich nach dem Artikel mit der jeweils längsten Lieferfrist.

(5) Die von Kühl GmbH angegebene Lieferzeit beginnt ab dem Zeitpunkt, in dem der Auftrag technisch und gestalterisch mit dem Auftraggeber endgültig geklärt ist. Dazu gehören auch die Leistung einer vereinbarten Anzahlung und die Genehmigungen durch Behörden oder Dritter. 

(6) Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei nicht vorhersehbaren Ereignissen höherer Gewalt. Im Falle einer Leistungsverhinderung durch höhere Gewalt ist Kühl GmbH berechtigt im Zuge einer Neubewertung der Rahmenbedingungen ganz oder teilweise vom Auftrag zurückzutreten. Kühl GmbH verpflichtet sich im Falle höherer Gewalt, den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren. Ansprüche gegen Kühl GmbH bleiben bis zum Eintritt des Ereignisses unberührt. Unter höherer Gewalt sind alle Umstände zu verstehen, die Kühl GmbH die Ausführung der Leistung erschweren oder unmöglich machen.Dazu zählen z.B. Betriebsstörungen wie Feuer, Material- oder Energiemangel sowie die Behinderung der Verkehrs- und Zufahrtswege sowohl bei Kühl GmbH als auch deren Zulieferern.

(7) Soweit nicht grob fahrlässig durch Kühl GmbH verursacht, gelten weder Schadensersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung, als auch Schadensansprüche statt der Leistung auch nach Ablauf einer gesetzten Lieferfrist. Dies gilt ebenso im Bezug auf einen Rücktritt des Auftraggebers im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. 

(8) Bei eventuellen Außnahmen z. B. bei Lagerrückstand der Waren oder Produktionsausfall behalten wir uns vor die angegebene Lieferfrist auszudehnen. Im Falle einer Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware behalten wir uns vor, nicht zu liefern. 

(9) Für Verpackungs- und Versandkosten berechnet die Fa. Josef Kühl GmbH einen Betrag in Höhe von EUR 5,20 wir entscheiden nach Bedarf zwischen den Versandarten Postversand oder Paketversand per GLS. Bei Abholung in unserem Ladengeschäft zu den angegebenen Geschäftszeiten fallen keine Kosten an.

4. Zahlungsbedingung

(1) Sofern nicht anders vereinbart, ist die Gesamtvergütung vollständig ohne Abzug zu begleichen. Bei Rechnungsstellung gilt eine Zahlungsfrist von 7 Tagen nach Rechnungseingang. 

(2) Umstände, die Kühl GmbH nach Auftragserteilung bekannt werden, und begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers aufkommen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen von Kühl GmbH zur Folge. Kühl GmbH ist berechtigt in solchem Falle in eigenem Ermessen vom Vertrag zurückzutreten.

5. Korrekturen, Material- und Farbmuster, Reproduktionsrecht, Firmen- und Markenaufdruck

(1) Korrekturabzüge sind grundsätzlich kostenpflichtig und vom Auftraggeber verantwortlich zu prüfen und ggf. zu korrigieren. Wir haften nicht für die vom Auftraggeber übersehenen Fehler. Änderungen, die von der ürsprünglichen Bestellung abweichen, werden gesondert in Rechnung gestellt.

(2) Material- und Farbmuster werden nach Vereinbarung zur Verfügung gestellt. Deren Berechnung ist abhängig von Art, Umfang und Auftragsvolumen. Je nach Herstellungs-verfahren und Material muss mit Farbabweichungen gerechnet werden. Geringfügige Mängel von Werbeanlagen an Material, Oberfläche, Farbe usw. lassen sich bei der Eigenart der Herstellung z.T. durch Handarbeit nicht vermeiden.

(3) Kühl GmbH ist nicht zur Prüfung vorhandener Marken- und Schutzrechte verpflichtet, für deren Wiedergabe ein Auftrag erteilt wird. Dies gilt auch für beauftragte von Kühl GmbH hergestellte Zeichnungen oder Entwürfe. Mit Auftragserteilung haftet der Auftraggeber für die Reproduktionsberechtigung der von ihm in Auftrag gegebenen Motive.

6. Gefahrenübergang und Annahmeverzug

(1) Die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung der Werbeanlage oder des zufälligen Unterganges auch sonstiger Produkte geht über mit der Übergabe, beim Versandverkauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur auf den Auftraggeber, bei Lieferung mit vereinbarter Montage am Tage der Übernahme in den eigenen Betrieb

(2) Eine Transportversicherung ist Sache des Auftraggebers. Forderungen durch Transportschäden, Verlust oder Verspätung müssen unverzüglich beim Frachtführer oder Spediteur geltend gemacht werden.

(3) Wenn die Auslieferung oder Montage aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen verzögert wird geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

(4) Versand- oder fertiggemeldete Ware, die vom Auftraggeber nicht innerhalb von 5 Tagen abgerufen wird, wird auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers eingelagert. Gleichzeitig erfolgt die Rechnungsstellung.

7. Eigentumsvorbehalt

(1) Alle Waren von Kühl GmbH bleiben auch ohne ausdrückliche Berufung bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen gegen den Auftraggeber auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen Eigentum von Kühl GmbH.

(2) Die Forderungen des Vertagspartners aus etwaiger Weiterveräußerung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an Kühl GmbH abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Vertragspartner zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung der jeweils veräußerten Vorbehaltsware.

(3) Zugriffe Dritter auf die Kühl GmbH gehörenden Waren und Forderungen sind uns von den jeweiligen Vertragspartnern unverzüglich mitzuteilen.

(4) Kühl GmbH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer der obigen Pflichten vom Vertrag zurückzutreten und die Produkte herauszuverlangen.

(5) Die von Kühl GmbH hergestellten Entwürfe, Zeichnungen, Modelle, Muster, Filme, Stanzen sowie für den Herstellungsprozess notwendige Unterlagen, bleiben unveräußerliches Eigentum von Kühl GmbH, auch wenn der Auftraggeber für diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat. Kühl GmbH ist nicht verpflichtet, Kopien von Produktionsunterlagen an den Auftraggeber zu liefern.

8. Mängelrüge / Haftung / Verjährung

(1) Mängelrügen sind Kühl GmbH unverzüglich schriftlich einzureichen, spätestens innerhalb 5 Tage nach Übernahme der Ware. 

(2) Mängel eines Teils der Lieferung berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen. Unerhebliche Abweichungen in der Qualität der Ware behalten wir uns vor, sofern sie durch Rohstoffe oder aus technischen Gründen unvermeidbar sind.

(3) Handelsübliche Farbabweichungen und Materialtoleranzen stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Geltendmachung von Mangelansprüchen 

(4) Ist die Mängelrüge berechtigt, kommt Kühl GmbH für die Fehler nach eigener Wahl durch Nachbesserung, Instandsetzung, Ersatzlieferung oder Gutschrift auf. Ansprüche auf Wandlung des Kaufs oder Minderung des Kaufpreises sind ausgeschlossen.

(5) Ansprüche auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Folgeschäden, insbesondere Personenschäden, Sachschäden und Betriebsstörungen. Regressansprüche können nur hinsichtlich der Höhe der Materialkosten geleistet werden.

(6) Werden an gelieferter Ware Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte vorgenommen, oder nicht zweckmäßig behandelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen, die Beweislast für erhobene Ansprüche geht auf den Auftraggeber über.

(7) Kühl GmbH haftet für Mängelansprüche, ausgenommen in den Fällen §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB, ein Jahr.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstiges

(1) Erfüllungsort und Ort der Nacherfüllung ist Wiesbaden

(2) Gerichtsstand für alle Vertragsparteien ist Wiesbaden, Kühl GmbH ist jedoch auch berechtigt den Auftraggeber an dem für seinen Sitz zuständigen Gericht zu verklagen.

(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)

(4) Kühl GmbH speichert die Daten des Auftraggebers unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes

(5) Jede Bestimmung gilt für sich alleine (§ 139 BGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Fassung vom 01.01.2024